Es handelt sich um gepfändete, sichergestellte und beschlagnahmte Waren sowie "ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs". Zu Letzterem zählen wohl die erstaunlich zahlreich angebotenen Kommentare zum Strafrecht, aber auch Fahrzeuge. Auch wer seiner Liebsten ein Geschenk machen will, wird fündig: Im Angebot sind auch Designer-Handtaschen, Perlenketten und Brillantringe. Einen Haken hat der Schnäppchenkauf beim Staat. Wer beim Zoll kauft, der kann die Ware nicht innerhalb von zwei Wochen wieder zurück geben, wie es bei anderen Internetkäufen möglich ist. Denn der Staat fällt nicht unter das für die Privatwirtschaft gültige Fernabsatzgesetz. Weitere Informationen: zoll-auktion.de.
rk/srt
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