Vor allem bei Umsteigeflügen kommt es immer wieder vor, dass das Reisegepäck unterwegs liegen bleibt und manches Mal gar nicht mehr auftaucht. Grundsätzlich muss dann die Fluggesellschaft für den Schaden aufkommen. Allerdings sind die Summen begrenzt. Nach dem international gültigen Luftverkehrs-Übereinkommen von Montreal haftet die Fluggesellschaft bei Verlust, Beschädigung und Verspätung von Gepäck mit maximal 1000 sogenannten Sonderziehungsrechten pro Passagier. Das entspricht etwa 1060 Euro für Koffer und Inhalt. Mehr Geld gibt es nur, wenn man nachweisen kann, dass die Fluggesellschaft grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat – was im seltensten Fall gelingen wird. Vorsichtigen Naturen bleibt bei teurem Reisegepäck nur der Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Auf jeden Fall sollten sie aber beim Check-in auf ihr wertvolles Gepäck hinweisen. Manche Fluggesellschaften behandeln dann die Koffer mit besonderem Augenmerk.
rk/srt
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