Das hat kürzlich das Landgericht Frankfurt getan. Der Reiseveranstalter Dertour hatte für eine abgesagt Reise zu den Olympischen Spielen in Peking 80 Prozent des Reisepreises gefordert und den vollen Wert der Eintrittskarten. Selbst wenn das Paar zwei Ersatzteilnehmer für die Reise finden würde, müsste es nach den Stornobedingungen jeweils 500 Euro Bearbeitungskosten und 30 Prozent des Wertes der Eintrittskarten. Die Verbraucherzentrale klagte gegen diese Vertragsklauseln und bekam Recht. Die Reisebedingungen, so das Landgericht Frankfurt, benachteiligen die Dertour-Kunden unangemessen und sind daher unzulässig (Az. 2-02 O 438/07). Das bedeutet, dass die Stornobedingungen insgesamt unwirksam sind und die jeweiligen Stornokosten und Bearbeitungsgebühren zu unrecht von den Kunden verlangt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Betroffene berät die Verbraucherzentrale montags bis donnerstags zwischen zehn und 18 Uhr unter der Nummer 0900/1774441 (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz).
rk/srt
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