Allerdings muss es ein Autokindersitz sein, der ein Prüfsiegel mit der gültigen Norm ECE R 44/03 oder 44/04 besitzt. Ältere Kindersitze sind europaweit auch in Autos nicht mehr erlaubt. Weitere Voraussetzung ist, dass das Kind einen eigenen Sitzplatz hat und – ganz wichtig - dass die Fluggesellschaft vorher informiert wurde. Bei den meisten Fluggesellschaften muss der Kindersitz während Start und Landung sowie bei Turbulenzen abgebaut werden. Kinder unter zwei Jahren sollen während dieser Phasen von einem Erwachsenen auf den Schoß genommen werden. Inzwischen gibt es spezielle Autokindersitze, die das TÜV-Siegel "For Use in Aircraft" tragen. Diese Sitze müssen während der kritischen Flugphasen nicht abgebaut werden, die Kinder können gut geschützt sitzen bleiben. Doch auch hier gibt es Einschränkungen: Auch die Fluggesellschaft muss geprüft sein. Derzeit haben nur Condor, LTU, TUIfly, Air Berlin und eine türkische Airline die Erlaubnis, die Nutzung von geeigneten Autokindersitzen zu gestatten.
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